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   LG Bonn, 15.12.2008 - 10 O 277/08   

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https://dejure.org/2008,27824
LG Bonn, 15.12.2008 - 10 O 277/08 (https://dejure.org/2008,27824)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.12.2008 - 10 O 277/08 (https://dejure.org/2008,27824)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 10 O 277/08 (https://dejure.org/2008,27824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Leasingfinanzklausel, Auslegung, Bedingung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 133, 137 BGB
    Leasingfinanzklausel, Auslegung, Bedingung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Vertragsurkunde zur Ermittlung des Vorliegens eines Kaufvertrages; Bedeutung einer Leasingfinanzklausel im Kaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Zweibrücken, 14.02.1995 - 3 S 283/94
    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2008 - 10 O 277/08
    Eine Leasingklausel, wie derjenigen auf dem Formular der Klägerin, wo eine Leasingsumme und die monatliche Rate aufgenommen sind, wird nämlich in der Rechtsprechung der Regelungsgehalt beigemessen, dass der Kaufvertrag in seinem Bestand durch das Nichtzustandekommen eines Leasingvertrags auflösend bedingt sein soll (BGH, Urteil vom 09.05.1990, VIII ZR 222/89, NJW-RR 1990, 1009, 1011; LG Zweibrücken, Urteil vom 14.02.1995, 3 S 283/94, NJW-RR 1995, 816).

    Ein solcher Bedingungszusammenhang liege nahe, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsverhandlungen davon ausgehen, dass eine Partei zwecks Finanzierung des gewünschten Gegenstands einen Leasingvertrag abschließen wollte (LG Zweibrücken, Urteil vom 14.02.1995, 3 S 283/94, NJW-RR 1995, 816).

  • BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 222/89

    Regelungsgehalt einer Leasingfinanzierungsklausel

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2008 - 10 O 277/08
    Eine Leasingklausel, wie derjenigen auf dem Formular der Klägerin, wo eine Leasingsumme und die monatliche Rate aufgenommen sind, wird nämlich in der Rechtsprechung der Regelungsgehalt beigemessen, dass der Kaufvertrag in seinem Bestand durch das Nichtzustandekommen eines Leasingvertrags auflösend bedingt sein soll (BGH, Urteil vom 09.05.1990, VIII ZR 222/89, NJW-RR 1990, 1009, 1011; LG Zweibrücken, Urteil vom 14.02.1995, 3 S 283/94, NJW-RR 1995, 816).
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